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Informationsportale

Sie interessieren sich für das Thema Photovoltaik und möchten weitergehende Informationen sammeln und sich mit Gleichgesinnten austauschen? Im Forum-Sonne finden sie einen regen Informationsaustausch von Betreibern und Anbietern.

Auch der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) bietet eine Reihe von nützlichen Informationen.

Es gibt noch ein anderes Forum zu diesem Thema, dieses ist aber Kommerziell ausgerichtet, kritische Kommentare sind dort unerwünscht und die Fachkompetenz gerade zum SolarLog ist sehr fragwürdig. Daher kann ich dieses andere Forum jedem, der sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigen möchte - insbesondere mit der Überwachung und Auswertung solcher Anlagen - nicht empfehlen.

Gesetzeslage

Den offiziellen Wortlaut des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können sie hier nachlesen. Eine Abschrift mit Kommentaren des SFV finden sie hier.

Einspeiseverträge

Es gibt Energie-Versorgungs-Unternehmen (EVU), die den Betreibern einer Photovoltaik-Anlage (PV) einen Einspeisevertrag anbieten. Es soll auch schon vorgekommen sein, das laut EVU der Abschluss eines solchen Vertrages angeblich Pflicht sei. Dieses ist falsch.

Nach dem EEG ist das örtlich zuständige EVU zur Abnahme und Vergütung verpflichtet (§ 4 Abs. 1 EEG). Einer besonderen vertraglichen Regelung bedarf es nicht. Alle notwendigen Regelungen sind im EEG getroffen. Man bedenke immer: Das EVU ist nicht dein Freund!

Verallgemeinert kann man sagen, je größer und Kommerzieller das EVU ist, desto größer ist seine Abneigung zur Einspeisung durch andere. Das EVU betreibt in der Regel eigene Kraftwerke und möchte diesen Strom gewinnbringend verkaufen. Fremde Einspeisungen, zu deren Abnahme er verpflichtet ist, reduzieren die Menge des verkauf baren eigenen Stromes. Aus diesem Grund versuchen einige EVU Betreiber von PV-Anlagen durch schlechte Vertragsbedingungen, Gebühren und Verzögerungen schon im Vorfeld die Idee zu vermiesen und die Wirtschaftlichkeit künstlich schlecht zu rechnen.

Zählergebühren

Einige EVU wollen dem Betreiber einer PV-Anlage glauben machen, das er einen speziellen Zähler des entsprechenden EVU gegen eine monatliche oder jährliche Gebühr mieten muss. Dem ist nicht so.

Um die Menge des eingespeisten Stromes zu messen, bedarf es lediglich eines amtlich geeichten Zählers. Ein solcher Zähler ist schon für ca. 40 € incl. Eichung für 16 Jahre und Eichschein zu haben.
Bezugsquelle: Deutsche Zählergesellschaft Oranienburg mbH, Heidelbergerstr. 32, 16515 Oranienburg, Tel.: 03301/854140

Manche EVU verlangen dann einen Eichschein, welcher eigentlich nicht nötig ist. Der Zähler ist bereits mit einer gültigen Eichmarke verkauft worden. Fragen sie mal ihren EVU nach einem Eichschein für ihren Verbrauchs-Zähler! Sollte das EVU dennoch einen Eichschein verlangen, können sie die zusätzlichen Kosten dem EVU berechnen. Es ist zu empfehlen, schon beim Kauf des Zählers den Eichschein mit zu verlangen. Ein nachträgliches anfordern eines Eichscheines ist teils mit erheblichen Aufwand und Kosten verbunden.

Es soll aber auch nicht unerwähnt bleiben, das es - meist kleinere Stadtwerke - EVU gibt, die den Zähler kostenfrei zur Verfügung stellen und sich richtig über die Einspeisung freuen.

Abschlagszahlungen

Einem mir persönlich bekannten Betreiber wurde vom EVU (E.ON-Avacon) mitgeteilt, dass er bei monatlicher Zahlung einen Abschlag in Höhe von bis zu 5% hinzunehmen hätte. Schließlich bedeuten monatliche Zahlungen einen höheren Aufwand. Bei Versicherungen wäre das ja genauso. Gerecht wäre, wenn das EVU bei jährlicher Zahlung für den eingesparten Verwaltungsaufwand und den erhaltenen Kredit einen Aufschlag von mindestens. 5% zahlt.

Das EVU möchte erreichen, dass es das ganze Jahr über den Strom quasi als Darlehn bekommt und mit den erzielten Einnahmen wirtschaften kann.

Auf eine solche Regelung muss man nicht eingehen. Der Betreiber der PV-Anlage ist berechtigt, monatlich den Zählerstand abzulesen und den eingespeisten Strom zuzüglich der gesetzlichen MwSt dem EVU unter Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist (10 Tage) in Rechnung zu stellen.

Dieses Verfahren bedeutet allerdings, dass sich der Betrag je nach Leistung der PV-Anlage verändert und in den Wintermonaten der Betrag erfahrungsgemäß kleiner ist als im Sommer. Sollte die Anlage mit Fremdkapital finanziert worden sein und die Erlöse zur Bedienung der Raten gedacht sein, so ist dieses zu berücksichtigen. Allerdings wird das EVU sicherlich schon nach kurzer Zeit bereit sein, über eine vernünftige Abschlagsregelung zu sprechen. Einfach mal den Sachbearbeiter darauf ansprechen, vielleicht ist er ja einsichtig und man kann sich gleich auf eine ordentliche Abschlagsregelung einigen.

Unbestätigte Quellen meinen, dass das Bearbeiten und Bezahlen einer individuellen Rechnung ca. 20,-- € pro Vorgang kostet, wogegen Abschlagszahlungen automatisiert für wenige Cent zu erstellen sind. Aus wirtschaftlicher Sicht müsste also jeder Versorger mit Kusshand das Angebot gleichbleibender Abschlagszahlungen annehmen, leider scheinen aber wohl andere Gründe gewichtiger zu sein.

 

 

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