Informationsportale
Sie interessieren sich für das Thema Photovoltaik und
möchten weitergehende Informationen sammeln und sich mit Gleichgesinnten
austauschen? Im Forum-Sonne
finden sie einen regen Informationsaustausch von Betreibern und Anbietern.
Auch der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) bietet
eine Reihe von nützlichen Informationen.
Es gibt noch ein anderes Forum zu diesem Thema, dieses ist aber Kommerziell ausgerichtet, kritische Kommentare sind dort
unerwünscht und die Fachkompetenz gerade zum SolarLog ist sehr fragwürdig. Daher kann ich dieses andere Forum jedem, der sich
ernsthaft mit dem Thema beschäftigen möchte - insbesondere mit der Überwachung und Auswertung solcher Anlagen - nicht empfehlen.
Gesetzeslage
Den offiziellen Wortlaut des
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können sie
hier nachlesen.
Eine Abschrift mit Kommentaren des SFV finden sie
hier.
Einspeiseverträge
Es gibt Energie-Versorgungs-Unternehmen (EVU), die den
Betreibern einer Photovoltaik-Anlage (PV) einen Einspeisevertrag anbieten.
Es soll auch schon vorgekommen sein, das laut EVU der
Abschluss eines solchen Vertrages angeblich
Pflicht sei. Dieses ist falsch.
Nach dem EEG ist das örtlich zuständige EVU zur Abnahme
und Vergütung verpflichtet (§ 4 Abs. 1 EEG). Einer
besonderen vertraglichen Regelung bedarf es nicht. Alle notwendigen
Regelungen sind im EEG getroffen. Man bedenke immer: Das EVU ist nicht dein
Freund!
Verallgemeinert kann man sagen, je größer und
Kommerzieller das EVU ist, desto größer ist seine Abneigung zur Einspeisung
durch andere. Das EVU betreibt in der Regel eigene Kraftwerke und möchte
diesen Strom gewinnbringend verkaufen. Fremde Einspeisungen, zu deren
Abnahme er verpflichtet ist, reduzieren die Menge des verkauf baren eigenen
Stromes. Aus diesem Grund versuchen einige EVU Betreiber von PV-Anlagen
durch schlechte Vertragsbedingungen, Gebühren und Verzögerungen schon im
Vorfeld die Idee zu vermiesen und die Wirtschaftlichkeit künstlich schlecht
zu rechnen.
Zählergebühren
Einige EVU wollen dem Betreiber einer PV-Anlage glauben
machen, das er einen speziellen Zähler des entsprechenden EVU gegen eine
monatliche oder jährliche Gebühr mieten muss. Dem ist nicht so.
Um die Menge des eingespeisten Stromes zu messen, bedarf
es lediglich eines amtlich geeichten Zählers. Ein solcher Zähler ist schon
für ca. 40 € incl. Eichung für 16 Jahre und Eichschein zu haben.
Bezugsquelle: Deutsche Zählergesellschaft Oranienburg mbH,
Heidelbergerstr. 32, 16515 Oranienburg, Tel.: 03301/854140
Manche EVU verlangen dann einen Eichschein, welcher
eigentlich nicht nötig ist. Der Zähler ist bereits mit einer gültigen
Eichmarke verkauft worden. Fragen sie mal ihren EVU nach einem Eichschein
für ihren Verbrauchs-Zähler! Sollte das EVU dennoch einen Eichschein
verlangen, können sie die zusätzlichen Kosten dem EVU berechnen. Es ist zu
empfehlen, schon beim Kauf des Zählers den Eichschein mit zu verlangen. Ein
nachträgliches anfordern eines Eichscheines ist teils mit erheblichen
Aufwand und Kosten verbunden.
Es soll aber auch nicht unerwähnt bleiben, das es - meist
kleinere Stadtwerke - EVU gibt, die den Zähler kostenfrei zur Verfügung
stellen und sich richtig über die Einspeisung freuen.
Abschlagszahlungen
Einem mir persönlich bekannten Betreiber wurde vom EVU
(E.ON-Avacon) mitgeteilt, dass er bei monatlicher Zahlung einen Abschlag in Höhe von
bis zu 5%
hinzunehmen hätte. Schließlich bedeuten monatliche Zahlungen einen höheren
Aufwand. Bei Versicherungen wäre das ja genauso. Gerecht
wäre, wenn das EVU bei jährlicher Zahlung für den eingesparten
Verwaltungsaufwand und den erhaltenen Kredit einen Aufschlag von mindestens.
5% zahlt.
Das EVU möchte erreichen, dass es das ganze Jahr über den
Strom quasi als Darlehn bekommt und mit den erzielten Einnahmen wirtschaften
kann.
Auf eine solche Regelung muss man nicht eingehen. Der
Betreiber der PV-Anlage ist berechtigt, monatlich den Zählerstand abzulesen
und den eingespeisten Strom zuzüglich der gesetzlichen MwSt dem EVU unter
Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist (10 Tage) in Rechnung zu stellen.
Dieses Verfahren bedeutet allerdings, dass sich der Betrag
je nach Leistung der PV-Anlage verändert und in den Wintermonaten der Betrag
erfahrungsgemäß kleiner ist als im Sommer. Sollte die Anlage mit
Fremdkapital finanziert worden sein und die Erlöse zur Bedienung der Raten
gedacht sein, so ist dieses zu berücksichtigen. Allerdings wird das EVU
sicherlich schon nach kurzer Zeit bereit sein, über eine vernünftige
Abschlagsregelung zu sprechen. Einfach mal den Sachbearbeiter darauf
ansprechen, vielleicht ist er ja einsichtig und man kann sich gleich auf
eine ordentliche Abschlagsregelung einigen.
Unbestätigte Quellen meinen, dass das Bearbeiten und
Bezahlen einer individuellen Rechnung ca. 20,-- € pro Vorgang kostet,
wogegen Abschlagszahlungen automatisiert für wenige Cent zu erstellen sind.
Aus wirtschaftlicher Sicht müsste also jeder Versorger mit Kusshand das
Angebot gleichbleibender Abschlagszahlungen annehmen, leider scheinen aber
wohl andere Gründe gewichtiger zu sein.